Antrag qualifizierter Wirtschaftsverband

Durch das Gesetz zur Stärkung fairen Wettbewerbs vom 02.12.2020 werden erhöhte Anforderungen an klagebefugte Verbände im Sinne des UWG gestellt. Der Bundesverband für Podologie, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung lauteren Wettbewerbs im Berufsleben zählt, wird sich dieser Herausforderung stellen und Aufnahme in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beantragen.

Hierzu ist u.a. nachzuweisen, dass der Bundesverband für Podologie über mindestens 75 Mitglieder verfügt und aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit sowie seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung für die Aufgabe geeignet ist. Der Bundesverband erfüllt selbstverständlich alle Qualifikationsvoraussetzungen und bittet, dass mindestens 75 seiner Mitglieder der Übermittlung ihrer Unternehmenskontaktdaten an das Bundesamt für Justiz zustimmen. Eine Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten erfolgt dabei nicht. Irgendwelche Nachteile entstehen Ihnen ebenfalls nicht.

Um künftig direkt als Verband Wettbewerbsverstöße, z.B. Werbung mit medizinischen Leistungen ohne Erlaubnis oder Titelmissbrauch, verfolgen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus.

Datenschutzhinweis: Es werden zum Zweck der Antragstellung nach § 8b UWG Mitgliedsnummer, Firma, Name, bzw. bei juristischen Personen Namen der gesetzlichen Vertreter, ladungsfähige Adresse sowie Beitrittserklärung dem Bundesamt für Justiz übermittelt. Rechtsgrundlage der Datenübermittlung ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, Art. 7 DSGVO, welche jederzeit per Fax oder Mail uns gegenüber widerrufen werden kann. Die Rechtsmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen ist Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung des Bundesverbands.)
Bitte addieren Sie 6 und 8.

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