26-0306 Forderungsmanagement in der Podologie

SONDERKONDITIONEN FÜR PODOLOGIE-SCHÜLER bis zu 12 Monate nach Ausbildungsende

Inhalte:
Auch Podologen bleiben von überfälligen Rechnungen nicht verschont. Spätestens bei der dritten Mahnung oder nach fruchtlosen Telefonversuchen stellt man sich die Frage,  welche weiteren Möglichkeiten man noch hat, um zu unserem Geld zu kommen.

Gleichzeitig besteht die Ungewissheit, dass durch weitere Maßnahmen hohe Kosten verursacht werden, die am Ende von der Praxis zu erstatten sind. Viele Praxen scheuen aufgrund dieser Ungewissheiten vor weiteren Schritten.

Sie haben die Chance, sich umfangreich zu den rechtlichen Grundlagen der Forderungsüberlassung und den geeigneten Maßnahmen zu informieren, um sowohl kleine Forderungen z.B. aus Ausfallvereinbarungen als auch höhere Forderungen der Privathonorarvereinbarung erfolgreich einzuziehen.

Der Referent Herr Bintz wird Ihnen anhand vieler praktischer Beispiele aufzeigen, was in der Praxis beachtet werden musst, damit Forderungen rechtssicher sind und der Forderungseinzug erfolgreich wird.

Im Anschluss an das ca. 50 minütige Referat geben wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen oder auch einzelne praktische Vorgänge zu besprechen.

Zielgruppe:

Podologieschüler, Berufseinsteiger, Inhaber ohne oder mit geringen Vorkenntnissen
 
Referent:
Frank Bintz
Geschäftsführer Advin Inkasso GmbH
 
Ort: ONLINE über GoTo Meeting
 
Bitte laden Sie vorab die App herunter.
 
Seminarpreis:
35 €
 
kostenfrei* für Podologieschüler und Berufseinsteiger
*nur mit Schülernachweis/Nachweis über Ausbildungsende (das Ausbildungsende darf längstens 1 Jahr zurückliegen)

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldeschluss: 02.03.2026 12:00

Es gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare


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Zahlungspflichtiger

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Ich ermächtige den Bundesverband für Podologie e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Bundesverband für Podologie e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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