24-1104 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Die deutsche Rechtslage sieht vor, dass Menschen in Not nicht automatisch von ihren Angehörigen betreut und versorgt werden können. Um seinen Mann oder Frau, die eigenen Kinder oder Eltern in einer Situation der Hilfsbedürftigkeit angemessen zu versorgen, benötigt man unabhängig vom Alter hierzulande eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. Andernfalls entscheidet das Amtsgericht über die medizinische Versorgung oder auch über Vermögensfragen.
Vielen Menschen ist diese Situation nicht bewusst und erst im Notfall entsteht neben dem Schock über das akute Problem die Notwendigkeit, sich mit Papieren zu befassen, für die in dieser Lage eigentlich kein Nerv und keine Zeit ist. Aus unserer Sicht ist deshalb unerlässlich, zu “guten Zeiten” all diese Berechtigungen schriftlich niederzulegen, um im Notfall eigenständig handeln zu können.
Im Vortrag erklärt Steffi Mehner, wie diese Papiere aufgebaut sein müssen, wie sie untereinander verzahnt werden und was genau sinnvoll ist, zu regeln. In einem zweiten Termin als Workshop erstellen wir gemeinsam diese Papiere individuell unter ihrer Anleitung. In geschütztem Rahmen und in achtsamem Umgang miteinander klären wir offene Fragen und helfen bei der Anfertigung dieser Unterlagen. Dazu werden Ihnen im Vorfeld Formulare und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt, damit Sie gute Entscheidungen treffen können.
Themen:
- Wer benötigt Vorsorgevollmachten
- Was passiert, wenn man keine hat?
- Wann braucht man einen Notar?
- Wie lange sind die Papiere gültig?
- Was hat sich im Betreuungsgesetz seit 2023 geändert?
- Wie fertige ich diese Unterlagen an?
- Welche Dinge muss ich unbedingt regeln?
Emotionale Generatorin 2/4
Heilpraktikerin
Human-Design-Analytikerin
Professional und BG 5 Consultant
Seminarpreis: 67,00 €