23-1100 Werbung für die podologische Praxis und Wettbewerbsrecht
Referentin:
Dr. Karin Althaus-Grewe
Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Nummer:
23-1100
Beschreibung:
Bei der Werbung im Gesundheitswesen ergeben sich aus dem Berufsrecht, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG ) und dem Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWG) Grenzen. Wie dürfen podologische Praxen für ihre Leistungen werben? Werbefallen – worauf muss ich achten? Wie kann ich mich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr setzen? Diese und viele weitere Fallstricke des Wettbewerbsrechts erläutert die Referentin anhand der rechtlichen Grundlagen und vielen praktischen Beispielen. Weitere Themen sind außerdem: Praxis- und Domainname sowie Gestaltung der Website. Dabei werden die wichtigsten Fehler aufgezeigt, die eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen können.
Bei der Werbung im Gesundheitswesen ergeben sich aus dem Berufsrecht, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG ) und dem Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWG) Grenzen. Wie dürfen podologische Praxen für ihre Leistungen werben? Werbefallen – worauf muss ich achten? Wie kann ich mich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr setzen? Diese und viele weitere Fallstricke des Wettbewerbsrechts erläutert die Referentin anhand der rechtlichen Grundlagen und vielen praktischen Beispielen. Weitere Themen sind außerdem: Praxis- und Domainname sowie Gestaltung der Website. Dabei werden die wichtigsten Fehler aufgezeigt, die eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen können.
Seminarpreis:
Die Seminarpreis beträgt 20 €, für Mitglieder des Verbandes ist das Online-Seminar kostenfrei.
Es gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare
Anmeldeschluss: 06.11.2023 12:00 Uhr
Ort: Online-Seminar