Vorstellung des WAT-Gutachten

Am 30. Juli 2020 wurde in einer Online-Pressekonferenz die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vorgestellt.

Die Ergebnisse in der Kurzzusammenfassung:

Die Vergütung, die ErgotherapeutInnen, LogopädInnen/SprachtherapeutInnen, Physiotherapeu-tInnen und PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, lautet das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten).

Das WAT-Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden durchgeführt. Ziel war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert je nach Heilmittelbereich.

Zusätzlich zu der Frage, wie stark die Vergütung steigen muss, hat sich das IfG auch mit dem Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen beschäftigt. Ergebnis: Dafür fällt in allen Heilmittelbereichen ein erheblicher Arbeitsaufwand an. Dieser Verwaltungsaufwand müsse in der Vergütung ebenfalls Berücksichtigung finden, so das IfG. Andernfalls drohe unter anderem, dass es immer weniger kleinere Heilmittelpraxen geben werde. Diese seien aber für die flächendeckende Versorgung der PatientInnen in Deutschland eklatant wichtig.

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