Verlängerung der Hygienepauschale

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung geht die Abrechnungsfähigkeit der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 €/Verordnung bis zum 31. März 2021 in die Verlängerung. Weiterhin gilt für den Stichtag der Rechnungseingang bei den Kostenträgern.

Die Verordnung wurde am 7. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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