Verlängerung der Hygienepauschale

Mit der "Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung - HygPV)" geht die Abrechnungsfähigkeit der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 €/Verordnung bis zum 30.06.2021 in die Verlängerung. Weiterhin gilt für den Stichtag der Rechnungseingang bei den Kostenträgern.

Die Verordnung wurde am 06. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft.

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