Vergütungsanpassung PBeaKK
Die Postbeamtenkrankenkasse akzeptiert die offiziellen Preise der ab dem 1. Juli 2023 geltenden Vergütungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden. Die Preisanpassung gilt für die PBeaKK-Versicherten der Gruppe A zum 01.07.2023 bzw. 01.07.2024.
Maßgeblich für die Abrechnung der Vertragspreise ist das Behandlungsdatum. Die Abrechnung der Bruttopreise erfolgt direkt mit der PBeaKK, die Versicherten unterliegen nicht der Zuzahlungspflicht.
Weitere Hinweise und den vertrag finden unsere Mitglieder im Mitgliederbereich unter Merkblätter -> Krankenkassen.