Vergütungen ab 01. Juli 2019 stehen fest

Nun stehen sie fest – die lang erwarteten Vergütungen im Sinne des TSVG. Hierbei kommt je Leistungsposition der jeweils höchste verhandelte Preis zur Anwendung, und zwar bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Kostenträger. So kommt bspw. bei der Position 78003 der Preis der SVLFG zum Tragen, der ursprünglich erst zum 01.09.2019 in Kraft getreten wäre.

Auch die Hausbesuche wurden auf den höchsten verhandelten Satz angehoben. Leider ist hier die Einheitlichkeit aufgrund der weiterhin gelten vertraglichen Vereinbarungen auf der Strecke geblieben und es bleibt bei dem altbekannten zweigliedrigen System mit unterschiedlichen Abrechnungsarten.

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