Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten)

Hamm, Reutlingen, Kassel, 6. August 2020: Die Vergütung, die PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen. Das belegt das nun veröffentlichte WAT-Gutachten, welches von dem renommierten Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer aus München ermittelt wurde.

Ziel des Gutachtens war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Podologiepraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen zu erzielen.

Zusätzlich zu der Frage, wie stark die Vergütung steigen muss, hat sich das IfG auch mit dem Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen beschäftigt. Ergebnis: Dafür fällt in allen Heilmittelbereichen ein erheblicher Arbeitsaufwand an, der in der Vergütung ebenfalls Berücksichtigung finden müsse.

Die nun vorliegenden Ergebnisse geben einen validen Einblick in die wirtschaftliche Situation der Heilmittelpraxen, insbesondere in die Entwicklung der Personal-, Sach- und Betriebskosten. Auf Basis dieser Daten bauen die drei maßgeblichen Podologieverbände ihre Forderungen und Argumente für die nun anstehenden Vergütungsverhandlungen auf.

Fakten im Überblick
1. Die überwiegende Zahl der kassenzugelassenen Podologiepraxen (91 %) wurden im Jahr 2018 als Einzelpraxis geführt; nur 8 % in Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis.

2. Durchschnittlich waren 1,1 therapeutische Mitarbeiter beschäftigt, die umgerechnet 0,9 Vollzeitstellen besetzten. Ein Großteil der angestellten Therapeuten ist in Teilzeit beschäftigt. Der Brutto-Stundenlohn für angestellte Therapeuten lag bei 12,76 Euro.

3. Die Wochenarbeitsstunden des Praxisinhabers betrugen im Durchschnitt 51,2 Stunden mit einem Jahresüberschuss von 33.642 Euro (vor Steuern und Sozialabgaben). Die Einzelauswertung von Praxen ohne Mitarbeiter zeigt einen deutlich niedrigeren Jahresüberschuss in Höhe von 26.857 Euro auf. Im Vergleich dazu liegt das Bruttoentgelt eines im Öffentlichen Dienst angestellten Therapeuten bei 56.072 Euro/Jahr (TVöD Entgeltgruppe 9b, Stufe 6).

4. Die Differenz bei kleinen Praxen ohne angestellte Therapeutinnen gefährdet deren Existenz. Aber gerade diese kleinen Praxen sind für eine flächendeckende Versorgung der PatientInnen, insbesondere im ländlichen Raum, unabdingbar.

5. Der durchschnittliche Gesamtaufwand pro Praxis betrug im Erhebungsjahr ca. 2/3 des Gesamtumsatzes je Praxisinhaber, wobei 53 % des Umsatzes aus GKV-Leistungen erzielt werden.

6. In der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit wird der Beruf PodologIn als Mangelberuf geführt. So betrug die Vakanzzeit zur Besetzung einer offenen Stelle im Erhebungsjahr 168 Tage.

7. Insbesondere der Aufwand für die Erfüllung der immensen hygienischen Anforderungen, der Vor- und Nachbereitung sowie der Verwaltung nehmen einen breiten Raum ein und wurden in den bisherigen Vergütungsstrukturen nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Anforderungen sind aber zwingende Voraussetzung, um überhaupt therapeutische Leistungen erbringen zu können.


Das WAT-Gutachten zeigt es auf: Die niedrige Vergütung der letzten Jahre in Verbindung mit den ständig gestiegenen Anforderungen haben sowohl für Praxisinhaber als auch für angestellte PodologInnen zu einer unterdurchschnittlichen Entlohnung bei einem überhöhten Arbeitsaufwand geführt.

Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, lautet das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten).

Die erste Runde der Vergütungsverhandlungen fand am Montag, 03.08.2020 in Berlin statt. Die drei maßgeblichen Podologieverbände bauen ihre Forderung, bei der die Kostensteigerungen der letzten Jahre und die Vergütungserhöhungen bis zum 01. 07.2019 zu berücksichtigen sind, auf Grundlage des WAT-Gutachtens auf. Schwerpunkte sind dabei u.a. der zeitliche Mehraufwand außerhalb der Therapie und die Sachkosten zur Erfüllung der hygienischen Anforderungen. Ein Abschluss der Verhandlungen ist - wenn sich eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband ergibt - frühestens Ende September zu erwarten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird eine Schiedsstelle über die Vergütung entscheiden, die dann ab Januar 2021 gelten wird.

Die Pressemitteilung sowie das WAT-Gutachten als Download finden SIe hier: Hier geht es zum Download!

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