Testplicht für Patienten in Sachsen

Ein sächsischer Berufsverband hat gestern auf Facebook veröffentlicht, dass die Testpflicht für Patienten mit Rezept in Sachsen aufgehoben wurde. Mittlerweile verzichten seit heute auch viele Heilmittelpraxen auf die Dokumentation des Negativ-Tests der Patienten.

Uns liegt ein diesbezügliches Schreiben vom Sächsischen Staatsministerium bislang noch nicht vor! Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in ihrer aktuellen Fassung behält derzeit ihre Gültigkeit. Wir empfehlen eindringlich an den Patientenbestätigungen zur Durchführung eines Negativ-Tests festzuhalten (Anlage 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung).

Sobald uns eine verlässliche Information vorliegt, werden wir diese an Sie weiterleiten.

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