Testpflicht vorerst ausgesetzt - Information der GMK

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 25.11.2021 einstimmig beschlossen, die tägliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal vorerst bundesweit auszusetzen und fordert den Gesetzgeber auf, eine entsprechende Korrektur der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen.

Die GMK stellte fest, dass eine tägliche Testung von geimpften oder genesenen Beschäftigten zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Gesundheitseinrichtungen führe. In einem Beschluss fordert sie den Bundesgesetzgeber zur Klarstellung auf, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.

Im Ergebnis heißt das, dass sich immunisierte Therapeuten nur zweimal wöchentlich testen müssen, wobei ein Test in Eigenanwendung ausreichend ist. Für nicht Geimpfte oder Genesene bleibt es bei der täglichen Testpflicht im Testzentrum oder unter Aufsicht.

Hinsichtlich der Testpflicht von Begleitpersonen soll es möglicherweise eine weitere Änderung geben. Hierzu wird ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit erwartet.

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