Testpflicht für Selbstständige und Mitarbeiter

In einigen Bundesländern wurde per Rechtsverordnung die Testpflicht zum Nachweis oder Ausschluss einer Corona-Infektion für nicht immunisierte Beschäftigte erweitert. So gilt die Testpflicht bspw. in Bremen, Bayern und weiteren Bundesländern sowohl für Mitarbeiter als auch Praxisinhaber gleichermaßen.

Einzelheiten werden unseren Mitgliedern per E-Mail und über Merkblätter im internen Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt.

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