Teil-Lockdown nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 28.10.2020

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Infektionszahlen verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einschränkende Maßnahmen in klar definierten Bereichen, z.B. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, Schließung von Gaststätten, Hotels, Veranstaltungshäusern usw. Die Maßnahmen sollen vom 2. November an vier Wochen gelten.

Für podologische Praxen sieht der Beschluss der MPK eine Beschränkung auf medizinisch notwendige Behandlungen, d.h. mit Anordnung eines Arztes, Heilpraktikers oder sektoralen Heilpraktikers vor. Die konkrete Umsetzung liegt nun bei den einzelnen Bundesländern und es bleibt abzuwarten, ob die allseits konsentierten Maßnahmen in dieser Form Eingang in die länderspezifischen Rechtsverordnungen finden. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen noch keine aktualisierten Rechtsverordnungen der Bundesländer vor – wir werden Sie informieren, sobald diese vorliegen.

Den Beschluss der MPK finden Sie hier.

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