SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Der Bericht selbst liefert statistische Daten zum Verordnungs- und Behandlungsverhalten in den Heilmittelbereichen. Aus diesen Zahlen leitet die AOK allerdings in ihren Berichterstattungen Aussagen ab, die ein verzerrtes und teilweise falsches Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.

Konkret behauptet die AOK, der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr behauptet die AOK, die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich hätten zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt und zentrale Ziele verfehlt. Diese Darstellung verkennt jedoch die notwendige Refinanzierung der therapeutischen Leistungen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit seien z. B. die Gehälter der ambulant angestellten Therapeuten in der Physio- Ergo- und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie im Zeitraum von 2018 bis 2024 um 35 Prozent erhöht worden.

Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 55,6 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen. In der Ergotherapie ergibt sich für den Bereich der ambulant angestellten Ergotherapeuten von 2018 bis 2024 eine Erhöhung der durchschnittlichen Stundenlöhne von 56,2 Prozent. In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sind es 61,4 Prozent.

In der Podologie liegt nach offiziellen Zahlen der BGW die Entgeltentwicklung von 2018 bis 2024 bei einer Erhöhung um 45,9 %.

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