Bundesverband für Podologie mit SHP-Verfahren jetzt auch in Hessen!

Nachdem der Bundesverband für Podologie mit Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Brandenburg und Schleswig-Holstein dafür Sorge trug, dass Podologinnen mit SHP-Schulung eine sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis Podologie erhielten, haben nun auch zwei Therapeutinnen aus Hessen um Unterstützung durch den Bundesverband gebeten. Hessen zählt neben dem Saarland zu den letzten Bundesländern, in denen die zuständigen Gesundheitsbehörden die Erteilung sektoraler Heilpraktikererlaubnisse verweigern.

Der Gesundheitsdienst im Wetteraukreis bedauert seine Ablehnung, beruft sich aber auf ihn verpflichtende ministerielle Erlasse, die eine Erteilung wegen fehlender landesrechtlicher Regelungen verbieten. Die vom Bundesverband für Podologie beauftragte Kanzlei, die auch die bisherigen Verfahren erfolgreich führte, wird nun vor den hessischen Behörden und ggf. Gerichten klären lassen, dass die Argumentation fehlender Landesregelungen mit Gesetzen und höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu vereinbaren ist.

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