SHP in Schleswig-Holstein nun nach Aktenlage

SHP Podologie: Schleswig-Holstein entscheidet aufgrund eines vom Bundesverband für Podologie geführten Verwaltungsverfahrens jetzt landesweit nach Aktenlage

Gut zwei Jahre nach den ersten vom Bundesverband für Podologie unterstützten und rechtsanwaltlich begleiteten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Schleswig-Holstein in Sachen Sektoraler Heilpraktiker ist es nun zu einem entscheidenden Durchbruch in der Verwaltungspraxis gekommen. In einem weiteren vom Bundesverband unterstützten Verfahren gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg kam es dank des umsichtigen Vorgehens des zuständigen Sachbearbeiters im Gesundheitsdienst zu einer überbehördlichen Abstimmung. Fortan sollen Anträge auf Erteilung eines SHP Podologie nach Aktenlage entschieden werden, wenn „ausreichende Nachweise vorliegen bzw. vorgelegt werden können“, d.h. also bei nachweisbarem Besuch einer geeigneten Nachschulung und erfolgreicher Ablegung einer Prüfung.

Der Bundesverband gratuliert der Antragstellerin zu ihrem erfolgreichen Verfahren und begrüßt ausdrücklich das abgestimmte Vorgehen des Fachdienstes Gesundheit im Landkreis Schleswig-Flensburg, der in seiner behördlichen Unterrichtung an den Bundesverband schreibt:

„Wir hoffen, damit eine Möglichkeit geschaffen zu haben, welche den interessierten Personen aus dem Bereich der Podologie den Zugang zur Zulassung als sektorale Heilpraktiker in ausreichender Weise ermöglicht.“ (Schreiben vom 23.02.2023)

Hierfür ergeht im Namen des Bundesverbands für Podologie sowie im Namen des ganzen Berufsstands ein herzlicher Dank nach Schleswig.

Dr. Karin Althaus-Grewe, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwälte E&S, Kriftel, im Februar 2023

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