Schulgeldfreiheit in Schleswig-Holstein rückwirkend beschlossen

Schülerinnen und Schüler der Podologie in Schleswig-Holstein dürfen sich über eine positive Nachricht freuen: Das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat rückwirkend ab Schuljahresbeginn am 19.09.2019 auch für die Ausbildung der Podologie die Schulgeldfreiheit beschlossen.

Konkret bedeutet dies, dass ab sofort kein Schulgeld mehr entrichtet werden muss und die vollständigen Kosten direkt vom Ministerium übernommen werden. Bereits gezahltes Schulgeld für das Schuljahr 2019/2020 wird den Schülerinnen und Schülern zurückerstattet.

„Wir freuen uns für die podologischen Nachwuchskräfte in Schleswig-Holstein über diese Entscheidung. Zugleich erwarten wir, dass nun auch der Hamburger Senat sowie die Ministerien aller weiteren noch schulgeldpflichtigen Bundesländer diesem Beispiel folgen.“ – so die 1. Vorsitzende Jeannette Polster.

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