+++ Schon #WAT gemacht? - +++
Liebe InhaberInnen von Podologie-Praxen,
der Countdown läuft! Noch bis zum 31. OKTOBER 2019 haben Sie als Praxisinhaber/innen unter www.wat-gutachten.de Gelegenheit, ihre betriebswirtschaftlichen Daten aus dem Jahr 2018 in einen Onlinefragebogen einzutragen.
Aktuell erhalten wir für viele unserer Tätigkeiten rund um die Behandlung eines Patienten keine Vergütung, wie beispielsweise für die Vor- und Nachbereitungszeit einer Behandlung, den Therapiebericht und die Dokumentation.
Das darf in Zukunft nicht mehr sein und um für Sie mehr zu erreichen, brauchen wir IHRE UNTERSTÜTZUNG! Jeder Eintrag zählt, jeder Datensatz stärkt unsere Verhandlungsposition gegenüber dem GKV-Spitzenverband in den anstehenden Verhandlungen!
MITMACHEN UND WEITERSAGEN! Investieren Sie 45 Minuten und tragen Ihre Daten in den Onlinefragebogen ein. Informieren Sie auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht in einem Verband organisiert sind. Teilnehmen kann jede/r Inhaber/in einer podologischen Praxis.
Was Sie dafür brauchen:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2018
- Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter (Therapeuten, Verwaltungsangestellte usw.)
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Terminbuch
Die Auswertung der Daten erfolgt völlig anonymisiert und ist absolut datenschutzkonform. Ihre Angaben werden ausschließlich durch das renommierte Institut für Gesundheitsökonomik analysiert und verarbeitet.
Sollten Sie es bevorzugen, das Gutachten in Papierform auszufüllen, können Sie unter ifg@ifg-muenchen.com oder bei einem unserer Verbände jederzeit einen Fragebogen anfordern.
Das Gutachten wird von den drei maßgeblichen podologischen Berufsverbänden unterstützt:
Bundesverband für Podologie e.V.
Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V.
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