Sachsen fordert Negativ-Test von Patienten – Bundesverband legt Protest ein

Die jüngste Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung ordnet die Vorlage eines Negativ-Tests auch für Patientinnen und Patienten der podologischen Praxen an.

Wir haben die Anordnung juristisch bewerten lassen, mit dem Ergebnis, dass diese einen mehrfachen Grundrechtsverstoß darstellt. Die Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und gefährdet massiv die Patientenversorgung.

Heute Morgen haben wir sogleich per E-Mail ein Schreiben an das Sächsische Staatsministerium versandt – einerseits, um unmissverständlich auf die Rechtswidrigkeit hinzuweisen und andererseits mit der Forderung versehen, die Vorlage-Pflicht eines Negativ-Tests für Patientinnen und Patienten der Podologiepraxen aufzuheben.

Bis zur jetzigen Stunde ist noch keine Rückmeldung eingegangen, wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

Mitglieder wenden sich bei Rückfragen gerne an die Geschäftsstelle.

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