Sächsisches Staatsministerium überprüft aktuelle Verordnung

Am Abend des 01.04.2021 erreichte uns eine Rückmeldung des Sächsischen Staatsministeriums. Darin heißt es, der Freistaat Sachsen halte ein umfangreiches Testregime grundsätzlich für notwendig, um asymptomatische Personen zu identifizieren und das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

Aufgrund unseres Vetos - und dem weiterer Verbände – werde die Staatsregierung diese wichtigen Hinweise zum Anlass nehmen, die Regelung zu überprüfen. Bei einer Änderung der Regelung sollen wir sofort informiert werden.

Wir hoffen, dass die Sächsische Staatsregierung die richtigen Schlüsse zieht.

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