Rücksendung Anerkenntniserklärungen
Der GKV-Spitzenverband informierte uns, dass immer mehr Anerkenntniserklärungen für den neuen Vertrag nach § 125 dort eingehen. Bitte senden Sie die Anerkenntniserklärung NICHT an den GKV-Spitzenverband, sondern an Ihre zuständige ARGE. Die Anerkenntniserklärung haben wir für unsere Mitglieder im Mitgliederbereich auf unserer Website hinterlegt, die Kontaktdaten Ihrer ARGE finden Sie hier https://www.zulassung-heilmittel.de/.
Ab sofort können Sie den Vertrag nach erfolgreicher Online-Registrierung im Zulassungsportal auch ganz bequem online anerkennen. Klicken Sie für eine Registrierung einfach auf den oben angegebenen Link. Über das Portal können dann auch Änderungen, wie z. B. Mitarbeitermeldungen, und ab Mitte 2021 Zulassungsanträge vorgenommen werden.
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