PRESSEMITTEILUNG - Verbot der Werbeaussage "Von Podologen getestet"

Abermals hat der Bundesverband für Podologie ein wegweisendes Urteil für die Podologie erstritten. Ein bedeutender, international agierender Hersteller von Kosmetika warb für ein kosmetisches Fußpflegeprodukt („Schrundensalbe“) u.a. mit der werbenden Angabe „Von Podologen getestet“ mit dem Sternchenzusatz „Testung des Produkts durch 30 Podologen über 5 Tage; subjektive Fragebogenbeurteilung“. In einem anderthalbjährigen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sprach die auf Wettbewerbsfragen spezialisierte Kammer nun ein Verbot für diese Werbung aus (Urteil vom 31.10.2025; Az.: 2-03 O 229/24).

Grund: Die Verbraucherkreise werden durch die werbende Aussage irregeführt. Denn über 25 Prozent der testenden Podologen hatten die „Schrundensalbe“ im Ergebnis nicht weiterempfohlen. Um zu dieser Entscheidung zu gelangen, musste der klagende Bundesverband allerdings zahlreiche verfahrensrechtliche Hürden nehmen. Vor allem musste er erreichen, dass das verklagte Unternehmen in einem Beweisverfahren die Testungen endlich im Einzelnen offenlegte.

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