Bundesverband für Podologie erstreitet Sektoralen Heilpraktiker

Bild v.l.n.r.: Dr. Karin Althaus-Grewe, Christina Petersen, Jeanette Polster

Pressemitteilung

Hamm, Leipzig, 29.08.2024: Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zugunsten der Podologinnen und Podologen über die auf das Gebiet der Podologie beschränkte Heilpraktikererlaubnis. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung wurde der Weg zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis im gesamten Bundesgebiet geebnet.

Das Gericht bestätigte das Vorliegen der Voraussetzungen zur Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie und folgte der Argumentation der Klägerin.

Mit dem letztinstanzlichen Urteil ging ein langer und mühsamer Weg zu Ende: Bereits im Februar 2019 beantragte die klagende Podologin die Erlaubnis gegenüber der Stadt Oldenburg und wurde dort zurückgewiesen. Mit Unterstützung des Bundesverbandes für Podologie und der ihn beratenden Rechtsanwälte erfolgte nach fruchtlosem Widerspruchsverfahren im Juni 2019 Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG Oldenburg). Am 16. Februar 2023 entschied das VG Oldenburg, den Argumenten der Klägerin vollständig folgend, zugunsten der Podologin und ließ die Sprungrevision zum BVerwG zu.

„Mit der höchstrichterlichen Entscheidung haben wir nach vielen vorangegangenen Verfahren unser Ziel eines bundesweit geltenden Urteils erreicht. Nun ist die SHP-Erlaubnis auch in den letzten beiden Bundesländern Niedersachsen und Saarland möglich. Unserem Mitglied danken wir sehr für ihre Ausdauer.“, zeigt sich die 1. Vorsitzende Jeannette Polster sichtlich erfreut.

Der Bundesverband für Podologie und die ihn beratende Rechtsanwaltskanzlei unterstützten in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren zum SHP Podologie auf behördlicher oder gerichtlicher Ebene erfolgreich, zum Beispiel in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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Der Bundesverband für Podologie e.V.

Der Bundesverband für Podologie e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet und 1948 im Vereinsregister Hamburg eingetragen. Er unterhält Landesgruppen und vertritt die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Er ist maßgeblicher Spitzenverband gemäß § 125 SGB V und vom Bundesamt für Justiz qualifizierter Wirtschaftsverband.

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Pressekontakt:

Bundesverband für Podologie e.V.
Sachsenweg 9
59073 Hamm
 
 
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