Podologische Therapie bei weiteren Erkrankungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute sein Arbeitsprogramm 2020 mit einer Auswahl von Aufgaben für das laufende Jahr veröffentlicht.

Wie der G-BA mitteilt, soll voraussichtlich im März 2020 die Beschlussfassung zur podologischen Therapie bei weiteren Erkrankungen erfolgen.

Bisher ist die podologische Therapie nur beim Diabetischen Fußsyndrom verordnungsfähig und als GKV-Leistung abrechenbar. Das seit Mai 2018 laufende Beratungsverfahren befasst sich mit der Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der podologischen Therapie bei anderen Erkrankungen, die dem Diabetischen Fußsyndrom vergleichbare funktionelle und strukturelle Schädigungen mit unumkehrbaren Folgeschäden, z.B. Wundheilungsstörungen, hervorrufen.

Foto: G-BA

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