PbeaKK – neue Preise ab 1. August 2025 für Versicherte Gruppe A

Die Postbeamtenkrankenkasse (PbeaKK) passt die Preise für Versicherte der Gruppe A zum 1. August 2025 an. Die Preise orientieren sich an der Bundesbeihilfe und liegen teils minimal über der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen.

Für die Leistungserbringung gelten die Regelungen des Bundesrahmenvertrages Podologie gleichermaßen wie für gesetzlich Versicherte.

Es bestehen zwei abweichende Besonderheiten:

  • Versicherte der Gruppe A müssen keine Zuzahlung leisten, die Abrechnung erfolgt zum vollen Bruttobetrag.
  • Die Abrechnung soll direkt mit der PbeaKK erfolgen. Eine Abrechnung über ein Abrechnungszentrum ist nicht erforderlich und führt mitunter zur Abweisung der Abrechnung.

Die aktuelle Preisliste ist im internen Mitgliederbereich unter hinterlegt.

Versicherte der Gruppe B sind Beamte und wie Privatpatienten zu behandeln, die für ihre Gesundheitskosten Beihilfe bei ihrem Dienstherrn beantragen können.

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