Neue Heilmittelverordnung Muster 13 ab 01.10.2020

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die ab Oktober geltende Heilmittelverordnung Muster 13 veröffentlicht. Künftig wird es für alle Heilmittelbereiche nur noch einen Verordnungsvordruck geben.

Neben der optischen Umgestaltung betreffen die wesentlichen Änderungen die Angabe der Diagnosegruppe, die Angabe eines dringlichen Behandlungsbedarfs (statt bisher "spätester Behandlungsbeginn") und den Wegfall der Abrechnungsdaten.

Bis zur Anwendung muss die ärztliche Verwaltungssoftware entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der derzeitigen Vertragsverhandlungen zum Rahmenvertrag Podologie werden Detailfragen, bspw. zu den Pflichtangaben und Korrekturmöglichkeiten oder wie künftig die Abrechnung zu gestalten ist, geklärt.

Die Vordruckvereinbarung wird zwischen KBV und GKV-SV geschlossen, die Berufsverbände der Heilmittelbranche sind in die Gestaltung nicht involviert.

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