Neue GKV-Leistungen ab 1. November 2023

Hamm, 20. Oktober 2023: Zum 1. November 2023 werden für die podologische Therapie zwei neue abrechenbare Leistungen im System der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Eine entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über podologische Leistungen hat das Unterschriftsverfahren zwischen den maßgeblichen Podologieverbänden und dem GKV Spitzenverband durchlaufen.

Das Spektrum der abrechnungsfähigen Leistungen erweitert sich um eine Eingangsbefundung in den Diagnosegruppen DF, NF sowie QF und trägt damit dem erhöhten Aufwand im Rahmen der Erstaufnahme Rechnung. Die für jeden Neupatienten und dessen Therapie unabdingbare Erstbefundung wurde bislang nicht gesondert vergütet.

Die zweite neue Position ist der mit einem erhöhten Aufwand verbundene Therapiebericht in der Diagnosegruppe UI 2. Insbesondere in den höhergradigen Krankheitsstadien gehört zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Podologiepraxis auch ein ausführliches Berichtswesen.

„In Anknüpfung an die seit 2020 erreichten Anpassungen zu einer leistungsgerechten Vergütung sind mit diesen Positionen zwei weitere Bausteine gesetzt worden. Damit geht ein lang gehegter Wunsch der Kolleginnen und Kollegen in Erfüllung.“ so Jeannette Polster, 1. Vorsitzende Bundesverband für Podologie e.V.

Seit Inkrafttreten des Podologengesetzes am 02.01.2002 hat die Podologie nach fast 20 Jahren Fahrt aufgenommen und sich merklich weiterentwickelt:

Januar 2002

Juli 2020

Januar 2021

Juli 2022

Juli 2023

November 2023

1 Diagnosegruppe: DF
3 Heilmittel
  • Hornhautabtragung
  • Nagelbearbeitung
  • Podologische Komplexbehandlung
2 neue Diagnosegruppen:
NF und QF
1 neue Position:
Befundung
(Zwischenbefundung
bei jeder Behandlung)
1 neues Heilmittel:
Nagelspangen-behandlung
(mit 8 Positionen)
1 neue Position: Erstbefundung klein bei Nagelspangenbehandlung
 
Zwei neue Positionen:
  • Eingangsbefundung für DF, NF und QF
  • Therapiebericht UI 2

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

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