Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.08.2021

1. Bewältigung der Hochwasserkatastrophe
Die Bundesregierung hat den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Menschen und den Bundesländern ihre Unterstützung beim Wiederaufbau für die kommenden Monate und Jahre zugesagt und u.a. beschlossen:

  • hälftige Beteiligung an den Soforthilfen der betroffenen Länder, die der Überbrückung von Notlage der Menschen, der Land- und Forstwirtschaft, dem Gewerbe und den Kommunen dienen
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.10.2021
  • nationaler Aufbauhilfefond für die Infrastruktur (Beschlussfassung am 18.08.2021)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der dezentralen Katastrophenwarnung (Sirenenförderprogramm, CellBroadcasting = Warnung der Bevölkerung per Mobiltelefonnachrichten)

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten und -gesuchen finden Sie hier.

2. Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Vor dem Hintergrund aktuell ansteigender Inzidenzwerte wirbt die Bundesregierung eindringlich für die Schutzimpfung gegen das SARS-CoV2-Virus und hat folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Es gelten weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen: Abstand halten, Händehygiene, Maskenpflicht in Innenräumen, dem Personennahverkehr und im Einzelhandel sowie regelmäßiges Lüften.
  • Zutrittsbeschränkungen ab dem 23.08.2021: Menschen ohne vollständigen Impf- oder Genesungsnachweis müssen für den Zutritt in bestimmte Bereiche einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 h) oder einen negativen PCR-Test (max. 48 h) vorlegen:
    o Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    o Innengastronomie
    o Veranstaltungen und Feste (z.B. Informations-, Kultur-, Sportveranstaltungen)
    o Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    o Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen)
    o Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal wöchentlich während des Aufenthaltes

    Die Test-Regelungen können von Ländern bei einer stabilen Inzidenz unter 35 aufgehoben werden.

  • kostenpflichtige Bürgertests ab dem 11.10.2021 (ausgenommen Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine Impfempfehlung vorliegt)
  • Verlängerung der Überbrückungshilfen
  • Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung
  • Antrag auf Verlängerung der epidemischen Lage über den 11.09.2021 hinaus
  • Keine Quarantäne für symptomlose geimpfte/genesene Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer

Von den bundes- oder landesrechtlichen Testauflagen ausgenommen werden Menschen mit einem vollständigen Impfschutz gegen oder einer Genesung vom Corona-Virus.

Wie immer müssen die Corona-Beschlüsse erst noch in landesrechtliche Regelungen überführt bzw. die Rechtsverordnungen der Länder angepasst werden, wobei es wieder zu landesspezifischen Abweichungen kommen kann. Dies soll bis spätestens zum 23.08.2021 geschehen, erst dann gelten die Maßnahmen der jeweiligen Rechtsverordnung verbindlich.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sehen keine Testpflicht für Patientinnen und Patienten in Therapie- respektive Podologiepraxen vor.

Den vollständigen Beschluss können Sie hier nachlesen.

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