Masken- und Testpflicht: Weitere Reduzierung ab 1. März 2023

Die Masken- und Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollte ursprünglich mit Ablauf des 7. April 2023 enden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich aufgrund der stabilen Infektionslage auf ein früheres Auslaufen in den meisten Bereichen ab dem 1. März 2023 geeinigt.

Die Test- und Maskenpflicht endet demnach für Personal und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie für Personal in weiteren medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arzt- und Therapiepraxen.

Für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patienten in Arzt- und Therapiepraxen gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske jedoch weiterhin voraussichtlich bis zum 7. April 2023.

Mit dem Ende der Testpflicht endet auch die Übernahme der Kosten durch die Kassenärzt-lichen Vereinigungen (KV) für die Mitarbeitertestung mittels selbst beschaffter PoC-Tests.

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