Letzte Erinnerung: Rücksendung der Anerkenntniserklärungen

Die Uhr tickt: Die verlängerte Frist zur Anerkenntnis des neuen Vertrages läuft zum 30. September 2021 aus!

Kassenzugelassene Podolog*innen, welche den neuen Vertrag bislang nicht anerkannt haben, haben noch bis zum 30.09. die Möglichkeit, den Vertrag anzuerkennen. Um den Vertrag wirksam anzuerkennen, nutzen Sie bitte die dazugehörige Anlage 6 (Anerkenntnisformular) und senden diese ausgefüllt an Ihre zuständige ARGE. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Den geltenden Vertrag nebst Anlagen haben wir für unsere Mitglieder im internen Bereich auf unserer Website hinterlegt

Kommentar

Bitte addieren Sie 1 und 3.

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 6 plus 8.