Konkretiserte Nachweispflicht und neue Quarantäneregeln

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Konkretisierung der Nachweispflichten zum SARS-CoV-2 – Immunitätsstatus erstellt und der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung den Weg für eine Anpassung der Quarantäneregeln geebnet.
BMG konkretisert Nachweispflicht
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem umfassenden Fragen-Antworten-Katalog (FAK) die gesetzlichen Vorgaben zum Nachweis des SARS-CoV-2-Immunstatus konkretisiert.
Im Einzelnen geht der FAK des BMG auf Fragen zur Art der Nachweise, wann und wem gegenüber diese zu erbringen sind, ein. Ferner wird erläutert, welche Praxen vom Begriff „sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“ umfasst sind und welche Regeln für bereits vor dem15.03.2022 und ab 16.03.2022 tätigen Personen gelten sowie die Befugnisse der zuständigen Behörden und der Geltungsdauer der Regelungen.
Änderung der Quarantäneregeln
Entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 und der erforderlichen Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Isolierungs- und Quarantänedauer bei einer Corona-Infektion angepasst. Infizierte und Kontaktpersonen können sich am siebten Tagen der Isolation oder Quarantäne mittels PCR-Test oder Antigentest freitesten, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Es ist ein Testnachweis von einer zertifizierten Teststelle erforderlich, das Testergebnis soll vor Beendigung der Isolierung oder Quarantäne vorliegen.
Unseren Mitgliedern stehen im internen Mitgliederbereich Merkblätter mit weiteren Informationen zur Nachweispflicht, der FAK des BMG, den Quarantäneregeln und eine aktualisierte Übersicht zu den G-Regeln zum Abruf bereit.