Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinie verschoben

Am Donnerstag, 3. September 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein weiteres Quartal verschoben und kommt damit einem Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach.

Der ursprüngliche Termin wurde bereits coronabedingt vom 1. Juli 2020 auf den 1. Oktober 2020 verschoben und nun kommt es zu einer weiteren Verschiebung auf den 1. Januar 2021. Die Ursache liegt dieses Mal bei der nicht fristgerechten Anpassung der Arztsoftware durch die Softwarehersteller. Kann die neue Software nicht flächendeckend zur Verfügung gestellt werden, käme es unweigerlich zu fehlerhaften Heilmittelverordnungen mit einem erhöhten Prüfaufwand für die Heilmittelerbringer, so die KBV.

In einer Videokonferenz am Nachmittag des 3. September 2020 informierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die maßgeblichen Heilmittelverbände über das Verschieben der Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal. Das BMG hat angekündigt, entlastende Maßnahmen zu prüfen, denn mit der neuen Heilmittel-Richtlinie sollte auch der bürokratische Aufwand reduziert werden.

Die Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinie soll nun auch eine Verschiebung des Geltungsbeginns der neuen Bundesrahmenverträge zur Folge haben, die der Gesetzgeber beschließen müsste. Das BMG ist der Auffassung, dass dies eine logische Konsequenz der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie sei.

Zurecht macht sich Verärgerung breit, denn damit würde sich auch die Anpassung der Vergütung nochmals verschieben. Die Heilmittelverbände verwiesen das BMG auf diesen Umstand und darauf, dass Lösungen zur Kompensation benötigt werden.

Für die Podologie nahmen die Vertreter der drei maßgeblichen Verbände teil. Diese sind der Bundesverband für Podologie, der Verband Deutscher Podologen (VDP) und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD).

Die Pressemittelung des G-BA finden Sie hier.

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