Hochwassersituation – GKV SV verlängert Abrechnungsfristen
Unter Berücksichtigung der bisher eingegangenen Rückmeldungen von Berufsverbänden und betroffenen Leistungserbringern hat der GKV Spitzenverband (GKV SV) die Hinweise zur Abrechnung für Hochwasser-betroffene Praxen angepasst und die Regelungen bis zum 31.03.2022 verlängert.
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene wurden über die betroffenen Heilmittelpraxen, die dem GKV-Spitzenverband gemeldet wurden, bereits informiert. Die Krankenkassen prüfen für besonders betroffene Leistungserbringer, bei denen hochwasserbedingt keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist, Härtefallregelungen im Einzelfall.
Die aktualisierten Hinweise sind hier hinterlegt: Bundesverband Service
Kommentar