Empfehlung des GKV zur Abgabe von Heilmitteln in überschwemmten Gebieten

Laut Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Krankenkassen soll es den vom Hochwasser betroffenen Praxen ermöglicht werden, Heilmittelbehandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort zu erbringen, auch wenn kein Hausbesuch verordnet war.

Die entsprechenden Verordnungen sollen mit dem Kürzel „HW“ (Hochwasser) gekennzeichnet werden. Zu beachten ist, dass kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung entsteht.

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Krankenkassen die Aussetzung der Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe nach § 125 SGB V in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten.

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