Heilmittel-Webportal der ARGEn Zulassung

Aufgrund notwendiger Softwareanpassungen stand das Zulassungsportals der ARGEn Heilmittel vorübergehend nicht zur Verfügung.

Der vdek-Dachverband teilt mit, dass das Heilmittel-Webportal inzwischen wieder erreichbar ist. Es können Registrierungen der Leistungserbringer und die Vertragsanerkennung der neuen Rahmenverträge vorgenommen werden. Über das Webportal erhalten alle Leistungserbringer sehr kurzfristig eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Vertragsanerkennung.

Für die vollständige Freischaltung weiterer Funktionen des Zulassungsportales sind noch weitere Software-Anpassungen notwendig. Wir werden sie zeitnah über die Freischaltung weiterer Funktionen informieren.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Anerkennungszeitraum des neuen Vertrages nach § 125 Abs. 1 SGB V für Praxen, die bis zum 31.12.2020 ihre Zulassung erhalten haben, vom 30.06.2021 für drei Monate verlängert wurde. Die Vertragsanerkennung ist noch bis zum 30.09.2021 möglich. Erfolgt die Anerkennung nicht bis zum Ablauf der Frist, erlöschen die bis zum 31.12.2020 erteilten Zulassungen automatisch. Einer nochmaligen Verlängerung des Anerkennungszeitraumes über den 30.09.2021 hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit nicht zugestimmt.

Eine Übersicht der ARGEn Heilmittelzulassung finden Sie hier:  Bundesverband Service

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