GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Koalition verschiebt finale Beratung im Bundestag

Das umstrittene Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erhält eine unerwartete Atempause. Die eigentlich für Ende Juni geplante Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurde verschoben. Union und SPD schöpfen den parlamentarischen Zeitplan nun bis an die Grenze aus – während die Heilmittelbranche Sturm gegen drohende Honorarkürzungen läuft.

Eigentlich sollte es ganz schnell gehen: Nach der ersten Lesung Mitte Juni war die entscheidende zweite und dritte Lesung im Bundestag fest für den kommenden Freitag (26. Juni 2026) eingeplant. Die finale Abstimmung wird nun in die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause (6. bis 10. Juli 2026) vertagt.

Die Gründe: Milliardenloch und massiver Gegenwind

Der Druck auf die Politik wächst derzeit von zwei Seiten:

  • Das Finanzloch ist größer als gedacht: Das geplante Gesetz sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten. Neue Prognosen zeigen jedoch, dass das Defizit für 2027 inzwischen auf astronomische 18,8 Milliarden Euro geschätzt wird. Es fehlen also kurzfristig mindestens weitere 2,5 Milliarden Euro. Woher diese kommen sollen – ob durch noch tiefere Einschnitte oder eine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze –, ist innerhalb der Koalition heftig umstritten.

  • Widerstand aus der Praxis und den Ländern: Ob Gewerkschaften, Krankenkassen oder die Verbände der Leistungserbringer – die Kritik am „Kürzungspaket“ ist laut. Auch der Bundesrat läuft Sturm gegen Teile der Reform, da die Bundesländer erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für Kommunen und Kliniken befürchten.

Existenzbedrohung für den Heilmittelbereich: Rückfall in alte Zeiten?

Für die therapeutischen Berufe – von der Podologie über die Physiotherapie bis zur Ergotherapie und Logopädie – geht es  um die Existenzsicherung. Das Gesetz droht die mühsam erkämpften Strukturen der Honorierung auszuhebeln.

Im Kern befürchtet die Branche eine Abkehr von den frei verhandelten Preisen und die Rückkehr zu einer strikten Koppelung an die Grundlohnsummenentwicklung. Konkret drohen:

  • Stagnation statt Inflationsausgleich: Trotz massiv gestiegener Kosten für Energie, Mieten, Hygieneauflagen und Personal sollen die Vergütungen im Heilmittelbereich nach den aktuellen Plänen spürbar gedeckelt werden.

  • Verschärfung des Fachkräftemangels: Ohne wirtschaftlich tragfähige Vergütungsstrukturen können Praxisinhaber ihren Angestellten keine wettbewerbsfähigen Gehälter mehr zahlen. Therapeuten drohen wieder in andere Branchen abzuwandern, was die Wartezeiten für Patienten massiv verlängern würde.

  • Die „Dreifachbelastung“: Höhere Kosten, weniger Personal und gleichzeitig gedeckelte Einnahmen bedeuten für viele, insbesondere kleinere Praxen, das wirtschaftliche Aus.

Wie es jetzt weitergeht

Die Koalition will die gewonnenen Tage nutzen, um das Gesetz nachzubessern und die Ergebnisse der anstehenden öffentlichen Ausschussanhörung einzuarbeiten. Das Ziel bleibt unverändert: Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause final beschlossen werden.

Sollte der Bundestag das Paket in der Woche bis zum 10. Juli verabschieden, müsste am selben Tag auch der Bundesrat in seiner letzten regulären Sitzung grünes Licht geben. Zwar ist das Gesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, die Länder könnten das Verfahren über den Vermittlungsausschuss jedoch ausbremsen und den Zeitplan komplett kippen.

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