Genesenenstatus – Änderung mit Wirkung vom 15.01.2022

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 17.01.2022 die Änderung des Genesenenstatus unter Bezugnahme auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bekanntgegeben. In der Begründung heißt es, die bisherige wissenschaftliche Evidenz deute darauf hin, dass ungeimpfte Personen nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist in Bezug auf den Immunitätsstatus auf die Veröffentlichungen des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts.

Mit der Änderung wird die Gültigkeit der Genesenennachweise von 6 Monaten auf 90 Tage, gerechnet ab dem Datum des positiven Tests, herabgesetzt und betrifft alle bereits erteilten und künftigen Genesenennachweise.
 
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