Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt Heilmittelbehandlungen per Video

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 21.10.2021 Heilmittelbehandlungen der Sprach- und Ergotherapie - unabhängig von den Corona-Sonderregelungen – auch per Video ermöglicht. Durch eine Änderung der Heilmittelrichtlinie können diese Heilmittel künftig auch telemedizinisch im häuslichen Umfeld erbracht werden. In Verträgen zwischen GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer ist bis Ende des Jahres zu regeln, welche Heilmittel konkret dafür in Betracht kommen. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Telemedizin, die im Bereich der Podologie bisher zwar nicht möglich, aber für die Zukunft nicht gänzlich auszuschließen ist.

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