G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen im Heilmittelbereich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.03.2021 die Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen beschlossen. Für den Heilmittelbereich Podologie relevant ist, dass Folgeverordnungen für Heilmittel weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Diese Regelung gilt bis zum 30.09.2021, der Beschluss tritt zum 01.04.2021 in Kraft. Ob auch die bis 31.03.2021 geltende Hygienepauschale darüber hinaus verlängert wird, ist noch nicht bekannt.

Die vollständige Pressemitteilung des G-BA lesen Sie hier.

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