G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. März 2021

Am 21. Januar 2021 fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für therapeutische Leistungen bis zum 31.03.2021.

Für die podologische Therapie bedeutet dies im Einzelnen:

  • Folgeverordnungen für die podologische Therapie können weiterhin nach telefonischer Anamnese unter der Voraussetzung ausgestellt werden, dass zuvor aufgrund derselben Erkrankung bereits eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Die Verordnung kann postalisch an die oder den Versicherte/n zugestellt werden.
  • Kommt es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen, behalten die Heilmittelverordnungen ihre Gültigkeit.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/928/

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