G-BA: Mehr Fachdisziplinen zur Zweitmeinung Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom
Mit der Änderung des Beschlusses zum Zweitmeinungsverfahren erfährt die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) eine weitere Anpassung – und aus Sicht der Podolog*innen ein Novum:
Patient*innen mit Diabetischem Fußsyndrom haben künftig vor der Entscheidung über eine Amputation eine noch bessere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen, die eine Zweitmeinung abgeben dürfen. Dazu zählen bspw. Fachärzt*innen der Orthopädie, der Unfallchirurgie, der Allgemeinchirurgie und weitere.
Bei Bedarf können auch angehörige nichtärztlicher Fachberufe wie Podolog*innen zur Beratung hinzugezogen werden.
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4741/2021-03-18_Zm-RL_Aenderung-Eingriff-Amputationen.pdf
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