Hochwasserhilfe: Von Podolog*innen – für Podolog*innen
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stellen den Opfern der Unwetterkatastrophe Soforthilfen zur Verfügung.
In Nordrhein-Westfalen sollen Bürgerinnen und Bürger, die von existentieller Not betroffen sind, finanziell unterstütz werden. Für jeden betroffenen Haushalt steht einmalig ein Sockelbetrag von 1.500 € zur Verfügung, für jede weitere in dem Haushalt lebende Person 500 € (max. 3.500 € pro Haushalt).
Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige in NRW können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 € beantragen.
Nähere Informationen und die Antragsformulare für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Das Land Rheinland-Pfalz hat ebenfalls ein Hilfsprogramm für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt: „Soforthilfe RLP 2021“. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 3.500 € pro Haushalt (1.500 € je Haushaltsvorstand und 500 € für jede weitere im Haushalt lebende Person).
Nähere Informationen und das Antragsformular für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
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