Falschmeldung der Stadt Rostock

In einer Pressemitteilung der Stadt Rostock vom 09.04.2021 wird auf den Nachweis eines Corona-Negativtests für Patient*innen in Heilmittelpraxen mit Geltung ab 10.04.2021 hingewiesen.

DIESE AUSSAGE IST FALSCH!

Fakt ist: Podologiepraxen sind von dieser Pflicht ausgenommen und können ihre Patient*innen uneingeschränkt versorgen. Rechtsverbindlich ist einzig die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V), die in Anlage 3 ergänzend zu § 2 Abs. 3 Corona-LVO M-V unter Nr. 5 Satz 2 die Nachweispflicht in Heilmittelpraxen eindeutig ausschließt.

Falschaussagen dieser Art sind sehr ärgerlich, führen sie doch zur Verunsicherung der Patienten und Therapeuten und in der Folge zu Terminabsagen. Wir haben inzwischen die Pressestelle der Stadt Rostock um die Richtigstellung des Sachverhalts gebeten. Ferner wurde auch die Lokalpresse informiert.

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