Fake & Fakt - Behandlung gleich Behandlungseinheit?

Fake 1:
Die Validierung des Aufbereitungsraumes ist nicht notwendig.

Fake 2:
Die Validierung kann man in der Praxis selbst durchführen.

Fakt:
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung verlangt die Aufbereitung von Medizinprodukten in einem geeigneten validierten Verfahren durchzuführen. Erstvalidierung und Revalidierung müssen von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Lediglich arbeitstägliche Routinen können und sollten eigenständig vom Inhaber oder geschulten Personal durchgeführt werden.

Für die weitere Beratung steht unseren Mitgliedern die Geschäftsstelle per Telefon und E-Mail zur Seite.
 
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