Fake & Fakt - Limitierung Nagelspangenbehandlung
FAKE: Bei Verordnungen zur Nagelspangenbehandlung ab 01.10.2025 dürfen maximal 2 Nagelkorrekturspangen pro Tag und Patient angewendet und abgerechnet werden.
FAKT: Die Anwendung der Nagelkorrekturspange bezieht sich immer auf die jeweilige VO, ergo immer auf einen Nagel. Liegen 2, 3, 4 oder mehr Verordnungen für einen Patienten vor, können die Leistungen aller Verordnungen auch an einem Tag erbracht werden. Werden bei einer RF-Spange Vorbereitung (1 Einheit) und Aufsetzen (1 Einheit) an einem Tag erbracht, kann die Position 78610 Nsp. auch 2x an einem Tag abgerechnet werden (vgl. § 3b lit. b) 1. Pkt. Podologievertrag).
Für die weitere Beratung steht unseren Mitgliedern die Geschäftsstelle per Telefon und E-Mail zur Seite.