Fake & Fakt - Betrachtungszeitraum

FAKE: Von einigen privaten Seminaranbietern wird behauptet, für die Fortbildungspflicht für die Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 mit 8 Punkten endet der Betrachtungszeitraum am 31.12.2024. Diese Behauptung ist falsch.

FAKT: Grundsätzlich endet der 1. Betrachtungszeitraum am 31.12.2024. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die Fortbildungspflicht für die Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 – verankert in Anlage 4 Ziffer 4 Absatz 2 des Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V für Podologie. Dort heißt es:

„Für den mit Inkrafttreten dieses Vertrages begonnenen und den darauffolgenden Betrachtungszeitraum ist mindestens eine Fortbildung mit einem Fortbildungsumfang von 8 Unterrichtseinheiten zur Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 zu absolvieren. Für Neuzugelassene gilt diese Reglung analog für die ersten beiden Betrachtungszeiträume.“

Konkret bedeutet diese Regelung: Der Vertrag ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Alle, die zu diesem Datum eine Kassenzulassung innehatten, haben 8 Jahre Zeit, die 8 Fortbildungspunkte für die Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 zu erwerben. Die Punkte müssen nicht zwingend in einem Seminar erworben werden.

Übrigens: Die 8 Punkte müssen auch nicht zusätzlich erworben werden, sondern sind in den 48 Punkten pro vierjährigem Betrachtungszeitraum, inkludiert.

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