Fake & Fakt - Fortbildungspflicht
FAKE:
Die Erstbefundung bei der Orthonyxiebehandlung stellt keine eigene Therapieeinheit dar.
FAKT:
Bei der Nagelspangenbehandlung ist die Erstbefundung — sowohl klein als auch groß — eine eigene Behandlungseinheit und muss bei den verordneten Einheiten mit eingerechnet werden. Lediglich die Eingangsbefundung und die podologischen Befundung bei den Diagnosegruppen DF, NF und QF sind keine eigenen Behandlungseinheiten.
Für die weitere Beratung steht unseren Mitgliedern die Geschäftsstelle per Telefon und E-Mail zur Seite.
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