Entwarnung in Sachsen: Kabinett hat Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Podologinnen und Podologen in Sachsen können aufatmen!

Wie uns gerade vom Sächsischen Staatsministerium mitgeteilt wurde, hat das Kabinett eine Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen: Die Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen, soweit sie medizinisch notwendig sind, wird aufgehoben!

Die Verordnung tritt morgen (10.04.2021) in Kraft, soll aber voraussichtlich heute schon auf der Corona-Sachsen-Seite veröffentlicht werden.

Das SMS bittet ausdrücklich, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

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