eHBA und SMC-B für Podologen

Seit dem 1. Juli 2024 können auch Podologen den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und den Institutionsausweis (SMC-B) beantragen. Beide sind Voraussetzung für den späteren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

Die Antragstellung hat allerdings keine Eile, denn bis der tatsächliche Anschluss möglich und auch nutzbar ist, vergeht noch einige Zeit. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben sehen einen Anschluss zum 01.01.2026 vor und die verbindliche Anwendung der elektronischen Heilmittelverordnung sogar erst zum 01.01.2027.

Ob dieser Zeitplan gehalten werden kann, ist unklar. Zudem sind noch technische Neuerungen geplant, sodass von voreiligen Beantragungen oder gar Bestellungen für einen TI-Anschluss abgeraten wird.

Im nächsten Stepp muss nun erst einmal die Finanzierung geklärt werden, denn sowohl Anschluss- als auch Betriebskosten sind von den Krankenkassen zu finanzieren. Darüber verhandeln derzeit die Verbände der Podologie, der Ergotherapie, der Sprachtherapie und der Ernährungstherapie mit dem GKV Spitzenverband.

Wer die Ausweise dennoch beantragen möchte, kann den Antrag seit dem 01.07.2024 über das Gesundheitsberuferegisters (eGBR) stellen.

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